Förderprogramm Landkreis Stade
Kleine und mittlere Unternehmen spielen eine entscheidende Rolle bei der Beschaffung von Arbeitsplätzen und sind eine der Säulen für soziale Stabilität und wirtschaftliche Dynamik. Im Rahmen der EU-Strukturfondförderung kann der Landkreis Stade erstmalig seit Mitte 2007 durch nicht rückzahlbare Zuschüsse kleine und mittlere Unternehmen bei ihren Investitionsvorhaben unterstützen.
Die Haushaltsmittel aus dem kommunalen KMU-Förderprogramm sind für die gesamte Förderperiode bis zum Ende des Jahres 2013 derzeit komplett verplant. Dennoch haben Unternehmen die Möglichkeit, einen Förderantrag zu stellen. Sie werden in diesem Fall auf die Warteliste gesetzt und wahren hierdurch die Chance, dass Ihr Vorhaben bei veränderter Mittellage doch noch gefördert werden kann.
Die Mittellage wird sich aber nur dann ändern, wenn bereits beantragte Vorhaben nicht umgesetzt werden können. Inwieweit dieser Fall eintritt, wird sich im Laufe der nächsten Monate entscheiden.
Vor der Antragsstellung sollte auf jeden Fall ein persönliches Beratungsgespräch erfolgen. Hier wird dann neben der grundsätzlichen Förderfähigkeit eines Vorhabens auch geklärt, ob der Aufwand einer Antragsstellung vor dem oben geschilderten Hintergrund vertretbar erscheint.
Haben Sie Fragen zum aktuellen Stand? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Informationen zum Antragsverfahren des Förderprogramms finden Sie auf den folgenden Seiten!
