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Allgemeine Regeln für die Inanspruchnahme von
öffentlichen Finanzierungshilfen

  • Vor Antragseingang darf mit der Durchführung des Vorhabens noch nicht begonnen worden sein. Bei einigen Programmen muss vor Investitionsbeginn die endgültige Förderzusage abgewartet werden.
  • Die Mittel sind für einen festgelegten Zweck zu verwenden. Über die Verwendung ist ein Nachweis zu führen.
  • Die öffentlichen Kredite sind i.d.R. banküblich abzusichern, eventuell durch Bürgschaften der Niedersächsischen Bürgschaftsbank (NBB) oder des Landes Niedersachsen.
  • Die Antragsstellung kann, soweit nicht anders angegeben, über jedes beliebige Kreditinstitut erfolgen. Die Antragsformulare sind ebenfalls dort erhältlich.
  • Die Kombination einzelner Förderprogramme ist mit Ausnahmen möglich.
  • Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der öffentlichen Finanzierungshilfen sowie Bürgschaften besteht nicht.
  • Nähere Auskünfte zu den einzelnen Förderprogrammen geben neben der Wirtschaftsförderungsgesellschaft die Kreditinstitute, die Wirtschaftsförderer der Städte Stade und Buxtehude, die Handwerkskammer und die Industrie- und Handelskammer.

Die Zusammenstellungen der Programme (Stand Januar 2010) geben die wesentlichen Bestimmungen wieder. Die Zusammenstellung ist mit großer Sorgfalt erfolgt; für die Richtigkeit der Angaben kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

Angaben zu den tagesaktuellen Konditionen finden Sie für

Die Träger der Förderprogramme behalten sich Änderungen vor. Die Wirtschaftsförderung wird, soweit sie die Änderungen mitgeteilt bekommt, diese schnellstmöglich berücksichtigen.

Wirtschaftsförderung
Landkreis Stade GmbH
Große Schmiedestraße 6
21682 Stade
Tel.: (0 41 41) 80 06 - 0
Fax: (0 41 41) 80 06 15
E-Mail: infowf-stade.de